Wir beraten und vertreten vor
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Deutschem Patent- und Markenamt, München (Ausarbeitung, Einreichung und Verfolgung von deutschen Patent-, Gebrauchsmuster-, Marken- und Geschmacksmusteranmeldungen), |
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Bundespatentgericht, München
(2. Instanz zum Deutschen Patent- und Markenamt, Nichtigkeitsverfahren gegen deutsche Patente oder nationalisierte deutsche Patente aus europäischen Patenten), |
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Bundesgerichtshof, Karlsruhe
(2. Instanz in Nichtigkeitsverfahren gegen deutsche Patente oder nationalisierte deutsche Patente aus europäischen Patenten), |
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Europäischem Patentamt, München
(Ausarbeitung, Einreichung und Verfolgung von europäischen Patentanmeldungen, EURO-PCT-
Anmeldungen in den internationalen und regionalen Phasen mit oder ohne internationale vorläufige Prüfung, Übergang zum Deutschen Patent- und Markenamt zur Nationalisierung erteilter europäischer Patente mit deutscher Benennung), |
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Europäischem Markenamt, Alicante (Ausarbeitung, Einreichung und Verfolgung von europäischen Marken- und Geschmacksmusteranmeldungen (CTM/CD) für alle Länder der Europäischen Union), |
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Weltorganisation für Geistiges Eigentum, Genf (PCT-Anmeldungen, Markenanmeldungen nach dem Madrider Markenabkommen (MMA) oder dem Protokoll zum MMA), |
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Landgerichten in Deutschland in Verletzungsverfahren von Patenten,
Marken und Mustern. |
| Häufig führen wir für unsere Mandanten Prüfer-Interviews, Anhörungen und mündliche Verhandlungen beim Deutschen oder Europäischen Patentamt und beim Bundespatentgericht in München durch. |
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Ferner sind wir in folgenden Bereichen tätig: |
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Maßnahmen gegen Produkt- und Markenpiraterie (Grenzbeschlagnahme, Produktkennzeichnung durch Hologramme, Sicherheitsetiketten, RFID), |
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Domainstreitigkeiten (Schiedsgerichtsverfahren, Löschung von Domains, Dispute-Anträge, AdWords und MetaTags), |
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Arbeitnehmererfindungen (Diensterfindungen, technische Verbesserungsvorschläge, Hochschulerfindungen, freien Erfindungen), |
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