Aktuelle Beiträge

BGH GRUR 2016, 197 "Wahrnehmung einer verkehrsdurchgesetzten Warenform als Herkunftshinweis - Bounty"

Besteht zwischen einer verkehrsdurchgesetzten (hier: Kennzeichnungsgrad von über 50%) dreidimensionalen Klagemarke ("Bounty-Riegel") gemäß

https://s14-eu5.startpage.com/cgi-bin/serveimage?url=http%3A%2F%2Ft0.gstatic.com%2Fimages%3Fq%3Dtbn%3AANd9GcT0WFwMnCXXNa6stUlp5ga0t9hCtgEgdrA_S3nmQ3m1TWlcm02fNg&sp=7900816bcd360bd4aebfe200bca278e5&anticache=795841

und der beanstandeten, für identische Waren verwendeten Form (Kokosriegel "Wish") eine hochgradige Zeichenähnlichkeit, so ist im Regelfall davon auszugehen, dass der Verkehr nicht nur die Form der Klagemarke, sondern auch die angegriffene Gestaltung als herkunftshinweisend wahrnimmt (Fortführung BGH GRUR 2007, 780 – Pralinenform I; BGH GRUR 2010, 1103 Rn. 28 = WRP 2010, 1508 – Pralinenform II).

BGH GRUR 2016, 169 "Keine Beschränkung der Reichweite bei wortsinngemäßer Auslegung - Luftkappensystem"

Werden in einer Patentschrift zwei sich nur graduell unterscheidende Maßnahmen (hier: Blockieren und Drosseln eines Luftstroms) ohne nähere Differenzierung als Ausgangspunkt für eine im Stand der Technik auftretende Schwierigkeit benannt, so kann aus dem Umstand, dass im Patentanspruch nur die stärker wirkende Maßnahme (hier: Blockieren) erwähnt ist, nicht ohne Weiteres gefolgert werden, dass die schwächer wirkende Maßnahme zur Verwirklichung der geschützten Lehre nicht ausreicht.

BGH GRUR 2016, 166 "Berücksichtigung zurückgenommener Patentanmeldungen bei Neuheitsprüfung - PALplus"

Eine ältere nachveröffentlichte Patentanmeldung ist bei der Neuheitsprüfung auch dann zu berücksichtigen, wenn sie nach ihrer Veröffentlichung zurückgenommen wird oder als zurückgenommen gilt.