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OLG Nürnberg GRUR 2014, 1199 "Fußball-Stecktabelle als Werk der Gebrauchskunst - Kicker-Stecktabelle"
1. Eine Stecktabelle gemäß
die geeignet ist, den Tabellenstand der ersten drei Fußballligen durch Anbringen von Pappkärtchen in vorgestanzten Schlitzen darzustellen, ist keine Darstellung wissenschaftlicher Art; sie ist aber als Werk der bildenden Kunst nach Nr. I4 schutzfähig.
2. Die nach der „Geburtstagszug“-Entscheidung des BGH (GRUR 2014, 175) reduzierten Anforderungen an die Schöpfungshöhe bei Werken der Gebrauchskunst führen zu einem entsprechend engen Schutzbereich. Verhältnismäßig geringe Abweichungen sind daher geeignet, eine freie Bearbeitung zu begründen.