Aktuelle Beiträge

OLG Düsseldorf GRUR 2016, 536 "Rechtmäßigkeit des „Düsseldorfer Besichtigungsverfahrens“ - Besichtigungsanordnung"

1. Es spricht einiges dafür, dass der Antragsgegner eines so genannten „Düsseldorfer Verfahrens“ gegenüber der Herausgabe eines ungeschwärzten Sachverständigengutachtens an den Antragsteller geltend machen kann, das „Düsseldorfer Verfahren“ sei zu Unrecht eingeleitet worden.

2. Das gilt aber nur dann, wenn der Antragsgegner alsbald nach Kenntnisnahme von dem Verfahren die Rechtmäßigkeit des „Düsseldorfer Verfahrens“ angreift.

(Zum „Düsseldorfer Besichtigungsverfahren“ instruktiv Kühnen, GRUR 2005, 185; ders., Mitt 2009, 211)

BGH GRUR 2016, 365 "Verspätete hilfsweise beschränkte Verteidigung in Berufungsinstanz - Telekommunikationsverbindung"

1. Die hilfsweise Verteidigung des Streitpatents mit geänderten Ansprüchen in der Berufungsinstanz eines Nichtigkeitsverfahrens kann regelmäßig nicht als sachdienlich im Sinne von PATG § 116 Absatz II Nr. PATG § 116 Nummer 1 PatG angesehen werden, wenn der Beklagte dazu bereits in erster Instanz Veranlassung hatte.

2. Ein Anlass zur zumindest hilfsweisen beschränkten Verteidigung in der ersten Instanz kann sich daraus ergeben, dass das Patentgericht in seinem nach PATG § 83 Absatz I erteilten Hinweis mitgeteilt hat, dass nach seiner vorläufigen Auffassung der Gegenstand des Streitpatents nicht auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhen dürfte.

3. Macht der Beklagte in der ersten Instanz keinen eigenständigen erfinderischen Gehalt der auf den Hauptanspruch rückbezogenen Unteransprüche des Streitpatents geltend und erklärt er nach richterlichem Hinweis in der mündlichen Verhandlung vor dem Patentgericht, dass es bei der Verteidigung der erteilten Fassung sein Bewenden haben soll, handelt es sich um ein neues Verteidigungsmittel, wenn der Beklagte in der Berufungsinstanz das Streitpatent erstmals hilfsweise beschränkt durch die Kombination des Hauptanspruchs mit Unteransprüchen des Streitpatents verteidigt und sich zur Begründung auf einen eigenständigen erfinderischen Gehalt der Unteransprüche beruft.

BGH GRUR 2016, 361 "Nichtstatthafte Prüfung der Klarheit eines beschränkten Patentanspruchs - Fugenband"

1. Im Falle einer Selbstbeschränkung durch den Patentinhaber im Nichtigkeitsverfahren ist eine Prüfung der Klarheit des beschränkten Patentanspruchs jedenfalls insoweit nicht statthaft, als die mutmaßliche Unklarheit bereits in den erteilten Ansprüchen enthalten war.

2. Ist eine Patentnichtigkeitsklage von mehreren Klägern erhoben oder sind mehrere Klageverfahren, die dasselbe Patent zum Gegenstand haben, zum Zwecke der gleichzeitigen Verhandlung und Entscheidung verbunden worden, sind die Kläger notwendige Streitgenossen gemäß ZPO § 62.