Aktuelle Beiträge
BGH GRUR 2017, 57 "Keine vollständige Nichtigkeitserklärung trotz Verteidigung nur mit bestimmten Anspruchssätzen - Datengenerator"
1. Verteidigt der Patentinhaber das Streitpatent im Nichtigkeitsverfahren nur mit bestimmten Anspruchssätzen, rechtfertigt es die vollständige Nichtigerklärung des Patents, wenn es sich in keiner verteidigten Fassung als insgesamt rechtsbeständig erweist. Bei der Prüfung des Begehrens des Patentinhabers darf jedoch nicht am Wortlaut seiner Anträge gehaftet werden, sondern ist vom Gericht das tatsächlich Gewollte zu ermitteln und hierbei das gesamte Vorbringen des Patentinhabers zu berücksichtigen (im Anschluss an BGH GRUR 2007, 862 – Informationsübermittlungsverfahren II).
2. Stellt der Patentinhaber einen Anspruchssatz zur Entscheidung, der nebengeordnete Ansprüche enthält, die nicht nur wegen unterschiedlicher Anspruchskategorien in einem Nebenordnungsverhältnis stehen, sondern sachlich unterschiedliche Lösungen enthalten, liegt die Annahme regelmäßig fern, der Patentinhaber wolle auch die übrigen Patentansprüche nicht verteidigen, falls sich der Gegenstand nur eines dieser Ansprüche als nicht patentfähig oder ein Anspruch aus anderen Gründen als nicht zulässig oder nicht rechtsbeständig erweise.
BGH GRUR 2017, 54 "Einführung neuer Widerrufsgründe im Einspruchsbeschwerdeverfahren - Ventileinrichtung"
1. Das Patentgericht ist nicht befugt, im Einspruchsbeschwerdeverfahren von Amts wegen neue Widerrufsgründe, die nicht Gegenstand des Einspruchsverfahrens vor dem Patentamt waren, aufzugreifen und hierauf seine Entscheidung zu stützen (Bestätigung von BGH, GRUR 1995, 333 – Aluminium-Trihydroxid).
2. Wenn eine das Patent aufrechterhaltende Entscheidung des Patentamts in zulässiger Weise mit der Beschwerde angefochten ist, darf der Einsprechende im Beschwerdeverfahren zusätzliche Widerrufsgründe geltend machen, die nicht zum Gegenstand der angefochtenen Entscheidung gehören.
EuG Mitt 2016, 559 "Ähnlichkeit zwischen MACCOFFEE und geschützten Marken von McDonald's"
Die Nichtigerklärung der Marke MACCOFFEE für Nahrungsmittel und Getränke durch das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) ist nicht zu beanstanden, da der Eintragung der Marke die Wertschätzung der Marken von McDonald's entgegensteht, die in gleicher Weise die Vorsilbe "Mac" oder "Mc" mit dem Namen eines Nahrungsmittels oder eines Getränks verbinden (Gericht der Europäischen Union - Urteil vom 05.07.2016 - Az T-518/13).