Aktuelle Beiträge
BPatG GRUR 2014, 1135 "Bemessung des Gegenstandswerts im Patentnichtigkeitsverfahren - Zwischenwirbelimplantat"
OLG München GRUR 2014, 1126 "Geschäftsschädigende Kritik in Bericht der Stiftung Warentest - Ritter Sport Voll-Nuss"
1. Die Aussage in einem Testbericht der Stitung Warentest „Wir haben den chemisch hergestellten Aromastoff Piperonal nachgewiesen“ ist eine Tatsachenbehauptung und wird von den Verbrauchern/Lesern so verstanden, dass mittels wissenschaftlicher Untersuchungen sicher und beweisbar festgestellt wurde, dass der in der getesteten Schokolade enthaltene Aromastoff Piperonal künstlich erzeugt worden ist.
2. Ist streitig, ob es sich um chemisch hergestelltes Piperonal handelt, trifft die Stiftung Warentest die sekundäre Darlegungslast offenzulegen, auf welche Weise sie den positiven Nachweis geführt hat, dass der Aromastoff Piperonal chemisch hergestellt worden ist.
3. Werturteile verletzen ein Unternehmen in seinem nach I geschützten Recht an eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb, wenn bei der Darstellung der Testergebnisse durch die Stiftung Warentest ein falsches Gesamtbild entsteht.
BGH GRUR 2014, 1101 "Verwechslungsgefahr bejaht - Reichweite des Schutzes einer Farbmarke - Gelbe Wörterbücher Langenscheidt"
1. Eine Aussetzung des markenrechtlichen Verletzungsverfahrens im Hinblick auf ein gegen die Klagemarke gerichtetes Löschungsverfahren scheidet im Regelfall aus, wenn keine überwiegende Wahrscheinlichkeit für den Erfolg des Löschungsverfahrens besteht.
2. Eine gesteigerte Kennzeichnungskraft einer abstrakten Farbmarke gemäß

ist nicht notwendige Voraussetzung für die Annahme einer markenmäßigen Verwendung des angegriffenen Farbtons.
3. Zwischen zweisprachigen Wörterbüchern und Sprachlernsoftware besteht hochgradige Warenähnlichkeit.
4. Nimmt der Verkehr auf den angegriffenen Produktverpackungen z.B. gemäß

einen Farbton als eigenständiges (Zweit-)Kennzeichen und nicht als Teil eines zusammengesetzten Zeichens wahr, ist dieser Farbton isoliert der Prüfung der Zeichenähnlichkeit zu Grunde zu legen.