Aktuelle Beiträge
BGH GRUR 2017, 66 "Kein Markenschutz für technische Lösung der Würfelform und Gitterstruktur eines dreidimensionalen Puzzles - Simba Toys/EUIPO (sog. Rubik's cube - Zauberwürfel)"


EuG Mitt 2016, 559 "Ähnlichkeit zwischen MACCOFFEE und geschützten Marken von McDonald's"
Die Nichtigerklärung der Marke MACCOFFEE für Nahrungsmittel und Getränke durch das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) ist nicht zu beanstanden, da der Eintragung der Marke die Wertschätzung der Marken von McDonald's entgegensteht, die in gleicher Weise die Vorsilbe "Mac" oder "Mc" mit dem Namen eines Nahrungsmittels oder eines Getränks verbinden (Gericht der Europäischen Union - Urteil vom 05.07.2016 - Az T-518/13).
BGH GRUR 2016, 1254 "Äquivalente Patentbenutzung bei konkreter Formulierung eines Merkmals - V-förmige Führungsanordnung"
Die Orientierung der Überlegungen des Fachmanns, mit denen er ein im Sinne des Merkmals der Erfindung gleichwirkendes Austauschmittel als gleichwirkend auffinden kann, am Patentanspruch und damit die Verletzung des Patents mit äquivalenten Mitteln kann regelmäßig nicht mit der Begründung verneint werden, der Patentinhaber habe sich mit der konkreten Formulierung des Merkmals auf eine dessen Wortsinn entsprechende Ausgestaltung festgelegt.
Eine Ausführung von Führungsanordnungen einer beanstandeten Ausführungsform "in conic shape" gemäß
wurde als patentverletzend bejaht.
Die im Klagepatent in den Zeichnungsfiguren gemäß
dargestellten Führungsanordnungen (18) in "V-Form" wurden vom Senat (anders als vom LG und OLG Düsseldorf) als einzige in der Patentschrift beschriebene Ausführungsform erkannt. Da keine weitere Ausgestaltung der Führungsanordnungen in der Patentschrift beschrieben war, konnten die beanstandeten Anordnungen in "U-Form" (abgerundete "conic shapes") als äquivalent patentverletzend beurteilt werden.